Herausforderungen einer digitalen BDK
Demokratie auch in Kriesenzeiten leben

Die 45. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fand vom 20. bis 22. November 2020 digital statt. Damit waren wir die erste Partei, die es geschafft hat, einen kompletten Bundesparteitag digital abzuhalten. Ich war als Ersatzdelegierter die ganze Zeit dabei.
In Zeiten einer Pandemie war dies definitiv die richtige Entscheidung. Selbstverständlich ist es schön, sich persönlich zu treffen und über wichtige Anträge zu diskutieren. Eine Debatte ist klassisch, analog, natürlich immer aufregender und intensiver, aber darunter litt der digitale Bundesparteitag wenig.
Die Grünen treten schon länger dafür ein, das Parteiengesetz zu modernisieren. Dies ist ein nötiger Schritt, um die Demokratie in unserem Land für die Zukunft zu wappnen. Zudem eröffnet die Digitalisierung uns viele neue Möglichkeiten, die Menschen zu erreichen. Wir dürfen keine Angst davor haben, auch digitale Beteiligungsformate in der Politik zu etablieren. Michael Kellner, seit 2013 Politischer Bundesgeschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, brachte es auf den Punkt:
Weil wir im 21. Jahrhundert sind [...]
- Michael Kellner
Doch so eine digitale Großveranstaltung stellt eine Partei selbstverständlich auch vor enorme Herausforderungen. Diese sind einerseits technischer Natur. So muss eine einwandfrei funktionierende Stimmabgabe ermöglicht werden, aber auch ein leichter Zugang zu entsprechenden Portalen ermöglicht werden. Aber auch rechtlich stellt ein digitaler Bundesparteitag eine Herausforderung dar.

Rechtliche Problematik
Grundsätzlich sind nach § 32 I 1 BGB Mitgliederversammlung in Präsens der Mitglieder abzuhalten. Politische Parteien sind prinzipiell nach § 2 PartG Vereinigungen von Bürgern, die als Vereine organisiert sind. Daher ist das Vereinsrecht hier anwendbar.
Aus dem Vereinsrecht ergibt sich, dass eine Mitgliederversammlung eigentlich in Anwesenheit am Versammlungsort stattfinden muss. Dies ist in Zeiten einer Pandemie eine offensichtlich sehr blöde Idee, wenn man nicht das Leben vieler Menschen absichtlich gefährden möchte.Zum Glück war eine Präsenzveranstaltung auch gar nicht nötig. Mit Gesetz vom 27. März 2020 (BGBl. 2020 I S. 569 ff.), das zeitlich begrenzt bis zum Ende des Jahres 2021 ist, wurde in Teilen das Vereinsrecht durch neue Regelungen ersetzt. So ist es möglich geworden, dass Mitglieder "an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben", auch wenn die Vereinssatzung hierfür keine Regelung bereithält. Einen Grund, warum das nicht für Parteien gelten sollte, gibt es nicht.
So konnte der Parteitag auch rechtlich sicher im Neuland stattfinden.
Deutlich ausfühlicher wurde das Thema bereits auf LTO erörtert.
Technische Umsetzung
Ungefähr 800 Delegierten ein Tool zur Verfügung zu stellen, das sowohl einfach zu bedienen als auch zuverlässig und sicher genug für wichtige Wahlen ist, das ist eine extrem große Herausforderung. Umgesetzt wurde die Web-App, die auf dem Screenshot zu sehen ist, mit React. React ist ein extrem leistungsstarkes Framework, das von Facebook entwickelt wird. Mit diesem Framework ist es möglich, Webseiten zu programmieren, bei denen die Grenzen zwischen Webseite und App verschwimmen. Gleichzeitig ist eine mit React umgesetzte Web-App in jedem zeitgemäßen Browser lauffähig. Dadurch gibt es auch keine Probleme durch unterschiedliche Betriebssysteme der Delegierten.
Diese Web-App an sich ist dabei allerdings nur die Oberfläche, durch die die Delegierten mit dem im Hintergrund laufenden System interagieren können. Eine entsprechende API stellt dabei die nötige Möglichkeit zur Interaktion zur Verfügung. Die hinter der Schnittstelle stehende Technik war dabei für mich nicht analysierbar. Die Absicherung entsprach dabei absolut dem aktuellen Stand der Technik.
Während des dreitägigen Parteitages kam es dabei auch zu keinerlei größeren technischen Schwierigkeiten. Das ganze System war trotz der kurzen Entwicklungszeit von drei Monaten absolut zuverlässig, einfach zu bedienen und gut durchdacht.
Rechtliche Problematik
Grundsätzlich sind nach § 32 I 1 BGB Mitgliederversammlung in Präsens der Mitglieder abzuhalten. Politische Parteien sind prinzipiell nach § 2 PartG Vereinigungen von Bürgern, die als Vereine organisiert sind. Daher ist das Vereinsrecht hier anwendbar.
Aus dem Vereinsrecht ergibt sich, dass eine Mitgliederversammlung eigentlich in Anwesenheit am Versammlungsort stattfinden muss. Dies ist in Zeiten einer Pandemie eine offensichtlich sehr blöde Idee, wenn man nicht das Leben vieler Menschen absichtlich gefährden möchte. Zum Glück war eine Präsenzveranstaltung auch gar nicht nötig. Mit Gesetz vom 27. März 2020 (BGBl. 2020 I S. 569 ff.), das zeitlich begrenzt bis zum Ende des Jahres 2021 ist, wurde in Teilen das Vereinsrecht durch neue Regelungen ersetzt. So ist es möglich geworden, dass Mitglieder "an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben", auch wenn die Vereinssatzung hierfür keine Regelung bereithält. Einen Grund, warum das nicht für Parteien gelten sollte, gibt es nicht.
So konnte der Parteitag auch rechtlich sicher im Neuland stattfinden.
Deutlich ausführlicher wurde das Thema bereits auf LTO erörtert.